Ausschussbegutachtung Bedeutung

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Ausschussbegutachtung

Ausschussbegutachtung Logo #42713Die Ausschüsse des Nationalrates haben die Möglichkeit, zu Gesetzentwürfen im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens Stellungnahmen von diversen Stellen einzuholen (§ 40 GOG-NR).
Gefunden auf https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/A.shtml
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