
Die grundsätzliche Anbietungspflicht bei Mantelverträgen der Kreditversicherung kann beschränkt werden durch eine sogenannte Ausschnittbildung. Hier versichert der Versicherungsnehmer nur bestimmte Teilbereiche seines Geschäftes. Für die Ausschnittbildung ist die eindeutige Abgrenzbarkeit erforderlich, damit feststeht, ob ein Abnehmer anbietun...
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