
Als Aussageverweigerungsrecht wird das Recht eines Beschuldigten in Strafverfahren bezeichnet, keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen. Zu unterscheiden vom Aussageverweigerungsrecht sind die zu Gunsten von Zeugen unter bestimmten Voraussetzungen bestehenden Zeugnisverweigerungsrechte. ==Deutschland== Entsprechend {§|...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Aussageverweigerungsrecht
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