[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) verb. reg. act. dem, der am mindesten, oder wenigsten biethet, überlassen; ein Ausdruck, der wohl am häufigsten in Niedersachsen vorkommt, wo manche Arbeitern, z. B. an den Deichen, in öffentlichen Auctionen denen zugeschlagen werden, die das wenigste fordern. ...
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