[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. im gemeinen Leben, gleichsam des Markes berauben, an Kräften und Vermögen erschöpfen. Ein Pferd ausmärgeln. Ein ausgemärgelter Acker. In einigen Gegend ist dafür von den Äckern und Feldern ausmagern üblich. Daher die Ausmärgelung S. Abmärgeln und Märgel.
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