Auslieferungsschein Bedeutung

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Auslieferungsschein

Auslieferungsschein Logo #42134Auslieferungsschein, Ablieferungsschein, vom Eigentümer einer Ware ausgestellter Schein, der andere, z. B. den Käufer, gegenüber dem Lagerhalter zur Entgegennahme der Ware ermächtigt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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