
Grunds, ist die Auslagerung jedes Tätigkeitsbereichs eines Instituts möglich, sofern durch die Auslagerung weder die Ordnungsmässigkeit der betriebenen Bankgeschäfte oder erbrachter Finanzdienstleistung en noch Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Geschäftsleitung, noch Prüfungsrechte und Kontrollmöglichkeiten der BaFin beeinträcht......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/auslagerung-von-bankgeschaeftsbere
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