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Auslagen Logo #42083Nach den Bestimmungen des § 344 der Abgabenordnung werden folgende Auslagen erhoben: Schreibauslagen für nicht von Amts wegen zu erteilende oder per Telefax übermittelte Abschriften. Die Schreibauslagen betragen für jede Seite unabhängig von der Art der Herstellung 0,50 €, Entgelte für...
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Auslagen Logo #42134Auslagen, Kostenrecht: die bei einem behördlichen Verfahren, bei Gericht oder einem Rechtsanwalt entstandenen Kosten (Schreib-, Post-, Zeugen-, Sachverständigenkosten. Vom Gericht erhobene Auslagen und Gebühren nennt man Gerichtskosten; sie werden zusammen mit den außergerichtlichen Kost...
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Auslagen Logo #42134Auslagen, bürgerliches Recht: Aufwendungen eines Beauftragten zugunsten des Auftraggebers.
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Auslagen Logo #42881auslagen-stempel - auslagen-zettel - Hierbei handelt es sich um Nebenstempel oder Klebezettel verschiedener Postverwaltung, die im 19. Jh. verwendet wurden, um eine Postsendung zu kennzeichnen, für die ein Postvorschuß gezahlt wurde.
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