
Beträge, durch die Auslagen der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber durch diesen ersetzt werden, sind als Auslagenersatz steuerfrei (§ 3 Nr. 50 EStG). Es muss sich um den Ersatz von Ausgaben des Arbeitnehmers handeln, die dieser vorher für Rechnung des Arbeitgebers gemacht hat; es ist gleichgültig, ob ...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Auslagenersatz.htm
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