
Ein Ausländerverein ist gemäß § 14 Vereinsgesetz ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) sind, gelten nicht als Ausländervereine. Auslän...
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