
Als Auskunftsrecht bezeichnet man das verbriefte Recht aller Aktionäre auf Auskunft über die wirtschaftliche Situation der AG. Dies geschieht in der Regel durch Teilnahme an der Hauptversammlun..
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Anspruch eines jeden Aktionärs auf Auskünfte durch die Verwaltung der Aktiengesellschaft, an der er beteiligt ist. Der Auskunftsort ist die jährliche Hauptversammlung. Der Vorstand der Aktiengesellschaft ist lt. Aktiengesetz auskunftspflichtig über den wirtschaftlichen, finanziellen oder personellen Sachstand, soweit die Ausk...
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Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung Fragen, die die Gesellschaft und das Geschäftsergebnis betreffen, an den Vorstand zu richten. In Ausnahmefällen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
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