
mit persönlichem Objekt I. jemanden freikaufen 1 allgemein 2 seine Schulden bezahlen 3 jemanden von einer Strafe loskaufen II. jemanden durch (höhere) Geldzahlung aus (von) etwas verdrängen, vertreiben 1 ausmieten, wie ausheuern (I) 2 jemanden aus seinem Besitz kaufen II...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg act. 1) Einen auskaufen, ihm alle seine Waare abkaufen. Hierher gehöret auch die im gemeinen Leben übliche R. A einen reichen Mann zu beschreiben: er ist so reich, daß er sich von niemanden auskaufen lässet. 2) Einem andern Käufer zuvor kommen, im gemeinen Leben. Einen auskaufe...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4190
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