
Aushilfslöhne werden für Aushilfskräfte bezahlt, die in einem Betrieb als Ersatz oder zur Verstärkung des Stammpersonals vorübergehend oder in geringem Umfang beschäftigt werden. Sie sind für die Dauer ihrer Tätigkeit in dem Betrieb eingeordnet und weisungsgebunden; sie sind deshalb als Arbeitnehmer...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Aushilfsloehne.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.