
Aus¦hil¦fe [f. 11 ] 1 das Aushelfen; jmdn. zur A. haben, bekommen 2 Aushilfskraft; wir bekommen morgen eine A.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Von einer Aushilfe im Sinne des Arbeitsrechts spricht man, wenn eine/ein ArbeitnehmerIn von Anfang an zu dem Zweck eingestellt wird, einen vorübergehenden Bedarf an Arbeitskräften abzudecken, der durch einen zusätzlichen Anfall von Arbeit oder den Ausfall von Stammkräften entstanden ist (BAG v. 25.11.1992 AP Nr. 150 zu § 620 Befristeter Arbeit...
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https://www.lexexakt.de/glossar/aushilfe.php

Aushilfen sind meistens Gelegenheitsarbeiten von Hausfrauen, Rentnern, Arbeitslosen oder Schülern und Studenten , die sich nebenher etwas verdienen wollen. Oft aber auch qualifizierte Vertretung en bei Urlaub oder Krankheit . Für diese Jobs gelten andere steuer- und versicherungsrechtliche Regelungen als für Voll- oder Teilzeitarbeit. Die steuer...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/aushilfe/aushilfe.htm
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