[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Ausfuhre, plur. inusit. das Ausführen einer Sache auf einem Orte, in der eigentlichen Bedeutung des Verbi. Die Ausfuhre des Getreides, der Wolle u.s.f. nehmlich aus dem Lande. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4095