[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. bis zu Ende einer bestimmten Zeit feyern, oder nicht arbeiten. Die Woche ausfeyern müssen, im Bergbaue, wo es eine Art der Strafe ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_4_4066