Ausbildungsunterhalt Bedeutung

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Ausbildungsunterhalt

Ausbildungsunterhalt Logo #42834Mit Ausbildungsunterhalt wird der Unterhalt bezeichnet, der vom Pflichtigen gemäß § 1575 BGB wegen einer ehebedingt abgebrochenen oder nicht aufgenommenen Ausbildung des Berechtigten zu zahlen ist.
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