In der Aussenwerbung eine der Nebenpflichten des Werbeträgers, die ihn z.B. verpflichtet für beschädigte Plakate Ersatzanschläge zu kleben. Bei Dauerwerbung hat der Auftraggeber die Kosten der Ausbesserung zu tragen. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40044
Bezeichnung für eine Reparatur an einer beschädigten Marke wie Hinterlegung und Ansetzen von Rändern oder anderen Markenteilen. Gefunden auf https://www.phila-lexikon.de/