
Abk.: AufsichtsRL . Kurzbezeichnung für Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bundesbank gem. § 7 Abs. 2 KWG. Vorhaben und Projekte von grunds. Bedeutung für die laufende Aufsicht sind zwischen BaFin und Bundesbank abzustimmen. Grunds....
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