Die PKV sieht grundsätzlich ein Aufnahmehöchstalter vor. In der Regel beträgt es 65 bzw. 70 Jahre, wobei für die Berechnung des Eintrittalters die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr zugrunde gelegt wird. Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun