[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. Et adv. Fähig, aufgelöset zu werden, wie auflösbar, besonders in figürlichen Verstande. Daher die Auflöslichkeit, die Eigenschaft einer Verbindung, nach welcher sie aufgelöset werden kann. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3516