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Aufgebotsverfahren

Aufgebotsverfahren Logo #42000 Bei dem Aufgebotsverfahren (in Österreich Ediktverfahren) handelt es sich um eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Es dient üblicherweise dazu, Urkunden für ungültig erklären zu lassen oder Rechte entfallen zu lassen, wenn in der Aufgebotsfrist (üblicherweise sechs Wochen) keine Anmeldung ein...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Aufgebotsverfahren

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Aufgebotsverfahren Logo #42072Öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Wird die Anmeldung eines Anspruchs oder eines Rechts während der vorgesehenen Zeit (Aufgebotsfrist) unterlassen, können Rechtsnachteile entstehen. Das Aufgebotsverfahren ist als eigenständiges ...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Aufgebotsverfahren Logo #42735Öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Wird die Anmeldung eines Anspruchs oder eines Rechts während der vorgesehenen Zeit (Aufgebotsfrist) unterlassen, können Rechtsnachteile entstehen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42735

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Aufgebotsverfahren Logo #42834Mit Aufgebotsverfahren, wird ein Verfahren bezeichnet, mit dem öffentlich und gerichtlich zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten aufgefordert wird, mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat (§ 946 ZPO). Gemäß § 1003 ZPO ist im Aufgebotsverfahren auch die Kraftloserklärung von Urkunden möglich...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/aufgebotsverfahren.php
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