[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Aufgeboth, des -es, plur. inus. die Handlung des Aufgebiethens oder Aufbiethens. 1) Der Befehl eines Landesherren an seine Vasallen und Unterthanen, zu gewissen Diensten zu erscheinen. Ein allgemeines Aufgeboth. Ein Aufgeboth ergehen lassen, seine Unterthanen zu Kriegesdiensten, Aufsuchun...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3389
Keine exakte Übereinkunft gefunden.