
Arrêt (franz., spr. -räh), in Frankreich ein amtlicher Bescheid oder ein Haftbefehl; im engern Sinn das Erkenntnis eines Gerichtshofs letzter Instanz, im Gegensatz zu judgement, dem appellabeln Erkenntnis eines Untergerichts. Arrêts d'amour, Aussprüche der Minnehöfe im Mittelalter; A. de réglement hieß ehedem die Verordnung eines Parlaments ...
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