
Armutszeugnis, historisches Wortgut, Testimonium.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- Ar¦muts¦zeug¦nis [n. 1 ] 1 [urspr.] amtliches Zeugnis darüber, dass jmd. die Kosten für einen Prozess nicht aufbringen kann 2 [heute, übertr.] Beweis der Unfähigkeit; stell dir doch kein so schlimmes A. aus! tu doch nicht so, als ob du das nicht könntest!
- behördliche Bescheinigung über das Unvermögen einer Partei zur Bestreitu...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303
Mit Armutszeugnis wurde früher die behördliche Bescheinigung über das Unvermögen zur Bestreitung der Prozesskosten bezeichnet.
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Armutszeugnis (Testimonium paupertatis), offizielle Bescheinigung, daß derjenige, für welchen das Zeugnis ausgestellt ist, oder seine Eltern etc. nicht soviel im Vermögen besitzen, als zur Durchführung eines gewissen Unternehmens erforderlich ist; so bei einer prozessierenden armen Partei (s. Armenrecht), bei Studenten und Schülern behufs des ...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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