
Armenverbände waren öffentlich-rechtliche Körperschaften (Zweckverbände), die im Deutschen Reich als Organe der öffentlichen Armenpflege eingerichtet, verpflichtet und anerkannt wurden. Dabei wurden als zunächst verpflichtete Organe Ortsarmenverbände gebildet, die, außer in Bayern, Helgoland und Elsaß-Lothringen, aus einer oder mehreren G...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Armenverband
Keine exakte Übereinkunft gefunden.