Armenrecht Ergebnisse

Suchen

Armenrecht

Armenrecht Logo #42000 Die Bestimmungen zum Armenrecht in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) wurden zum 1. Januar 1981 durch das Recht der Prozesskostenhilfe ersetzt. Wie letzteres ermöglichte das Armenrecht bei Nachweis der Bedürftigkeit (damals durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Wohngemeinde, Armutszeugnis genannt) und bei Vorliegen einer hinr...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Armenrecht

Armenrecht

Armenrecht Logo #42003Befreiung von Gerichtskosten
Gefunden auf https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

Armenrecht

Armenrecht Logo #42015ist die einstweilige Befreiung einer armen (unbemittelten) Partei von den Kosten eines Rechtsstreites. Sie ist eine besondere Ausprägung der Bevorzugung wegen Armut, wie sie bereits von der mittelalterlichen Kirche gefordert wird. 1980 wird das A. durch die Prozesskostenhilfe ersetzt.. Lit.: Köbler, DRG 155, 263; Mollat du Jourdin, M., Die Armen ...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Armenrecht

Armenrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Armenrecht, des -es, plur. inusit. die von der Obrigkeit den Armen verstattete Freyheit, nach welcher ihnen nach bewiesener Armuth eine Rechtssache umsonst geführet werden muß; in den Hamburgischen Statuten, das Elendrecht. Sich in das Armenrecht schwören, den Armeneid ablegen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2989

Armenrecht

Armenrecht Logo #42134Armenrecht, Prozesskostenhilfe.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Armenrecht

Armenrecht Logo #42303
  1. Ar¦men¦recht [n. -(e) s; nur Sg.; Rechtsw., veraltet] Prozesskostenhilfe
  2. Prozesskostenhilfe .

Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Armenrecht

Armenrecht Logo #42834Mit Armenrecht wurde früher die Prozesskostenhilfe bezeichnet.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/armenrecht.php

Armenrecht

Armenrecht Logo #42295Armenrecht , der Inbegriff der Rechtssätze, welche sich auf das Armenwesen beziehen, und durch die das Verhältnis der Armen zu den zur Unterstützung verpflichteten Personen und das der letztern untereinander geregelt wird. (Näheres vgl. unter Armenwesen.) In einem andern Sinn bedeutet A. das Recht auf Befreiung von den Kosten eines bürgerliche...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.