
Die Summe aus gesättigten Fettsäuren und trans-Fettsäuren darf bei festen Lebensmitteln maximal 1,5 g / 100 g und bei flüssigen höchstens 0,75 g / 100 ml betragen. Darüber hinaus dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren zusammen nicht mehr als 10 % des Energiewerts liefern.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42216
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