Arbeitsrechtsfähigkeit Bedeutung

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Arbeitsrechtsfähigkeit

Arbeitsrechtsfähigkeit Logo #42000[DDR] - Die Arbeitsrechtsfähigkeit bezeichnete in der DDR eine vom Staat durch Rechtsnormen zuerkannte Fähigkeit von Bürgern und Betrieben, Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsrechtsverhältnis übernehmen zu können. Die Arbeitsrechtsfähigkeit war eine wichtige Voraussetzung, um einen Arbeitsvertrag abschließen zu k...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrechtsfähigkeit_(DDR)
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