
Mit dem Arbeitsmarktservicegesetz 1994 durch Ausgliederung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschaffenes öffentlich-rechtliches Unternehmen für Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt ( Berufsberatung und Arbeitsvermittlung ). Die Aufgaben des AMS umfassen die Durchführung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Beratung,...
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Arbeitsmarktservice_%C3%96sterreich%2C_
Keine exakte Übereinkunft gefunden.