
Erwerbslose Menschen unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld beziehen, sind sie krankenversicherungspflichtig. Die Beiträge für die Krankenversicherung der Arbeitslosen werden von der Bundesanstalt für Arbeit übern...
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