
Unter dem Begriff Mitbestimmung oder besser Beteiligungsrecht des Betriebsrats lassen sich 2 Hauptgruppen unterscheiden: das eigentliche Mitbestimmungsrecht und sonstige Mitwirkungsrechte. Die schwächste Art der Beteiligung des Betriebsrats sind die so genannte Unterrichtungs- und Informationspflic...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Arbeitnehmermitbestimmung.htm

Unter dem Begriff Mitbestimmung oder besser Beteiligungsrecht des Betriebsrats lassen sich 2 Hauptgruppen unterscheiden: das eigentliche Mitbestimmungsrecht und sonstige Mitwirkungsrechte. Die schwächste Art der Beteiligung des Betriebsrats sind die so genannte Unterrichtungs- und Informationsp...
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https://www.industrie-lexikon.de/cms/lexikon/
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