
. Die Durchführung der auf die Regelung der Arbeiterverhältnisse gerichteten Verordnungen und deren Überwachung liegt im allgemeinen den Beamten der Landesverwaltung ob, Bezirksamtmännern, Stationsleitern usw. Es hat sich aber, nach dem Vorbild fremder Verwaltungen, als zweckmäßig erwiesen, da, wo e...
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