
Die Arbeiterkammerumlage ist in Österreich der Beitrag, den die Arbeitnehmer, welche Arbeiterkammermitglieder sind, zur Finanzierung der Kammer für Arbeiter und Angestellte auf Grund der Pflichtmitgliedschaft leisten müssen. Er beträgt 2007 0,5 % des Bruttolohnes oder Bruttogehaltes und wird mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Dienstgebe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeiterkammerumlage
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