
ist das in die Anfänge des Ackerbaues zurückreichende Recht, zur Bestellung des eigenen Feldes kurzzeitig ein Nachbargrundstück zu betreten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (1900) lässtdas landesrechtlich vorhandene
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Anwenderecht (Recht der Anwende), die deutschrechtliche Servitut, vermöge deren der Berechtigte auf des Nachbars Grundstück den Pflug umwenden darf. Ist es dabei gestattet, auch das Zugvieh auf den fremden Boden übertreten zu lassen, so wird das Recht Tret- oder Trepprecht genannt.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.