
Freiwillig Versicherte können eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur dann erhalten, wenn sie vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt haben und seither jeder Monat mit Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Hierzu zählen: * Beitragszeiten * Anrechnungszeiten * Berücksichtigungszeiten * frühere Rentenbezugszeiten wege...
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Freiwillig Versicherte erhalten nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie bereeits vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (=60 Monaten) erfüllt hatten und ab 1. Januar 1984 jeden Monat mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben. Hierzu zählen: Beitragszeiten Anre...
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