
Wird eine Ware unter ihrem Wert in die Gemeinschaft eingeführt, so können Antidumpingzölle erhoben werden, um die Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Die EU wehrt sehr punktuell solche marktgefährdende Niedrigpreiseinfuhren ab, indem sie Produkte bestimmter Herstellerfirmen mit diesen Sonderzöllen belegt.
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