
Von Anspruchskonkurrenz spricht man im Zivilrecht, wenn zwei Ansprüche mit gleichem Ziel aber verschiedenen Anspruchsgrundlagen nebeneinander bestehen. Zur Frage, ob es sich dann um einen oder mehrer Ansprüche handelt und wie diese behandelt werden, siehe unter Anspruch. Beispiel: A hat ist Handwerker. Im Auftrag des B führt er bei diesem Repara...
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