
Rechtslage bis 31.12.2003: Ein anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei einem Gebäude entsteht, wenn über dem ursprüglichen Zustand hinaus wesentliche Verbesserungen realisiert werden, eine zeitliche Nähe zur Anschaffung (in der Regel drei Jahre) vorliegt und im Verh&aum...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
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