
Darunter versteht man Organe der Haushaltsführung; es sind dies die haushaltsleitenden Organe, die anweisenden sowie die anweisungsermächtigten Organe. § 4 BHGs. auch ausführenden Organe
Gefunden auf
https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/BUDGET/A.shtml
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