
Die Rechtsfigur der Annexkompetenz betrifft die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern in Deutschland. Im Grundsatz haben die Länder gemäß Art. 70 GG diese Kompetenz, sofern ein bestimmtes Sachgebiet nicht in den Art. 70ff GG ausdrücklich dem Bund zugewiesen ist. Allerdings sind in drei Fallgruppen ungeschriebene Komp...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Annexkompetenz
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