( Ankaufpreis, unregelmäßiger ) Der Kaufpreis beträgt die Hälfte des Bodenwerts, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist. Macht der Nutzer dem Grundstückseigentümer im ersten Jahr nach dem 1. Oktober 1994 ein Angebot für einen Grundstückskaufvertrag oder beantragt er innerhalb dieser Zeit das notarielle Vermittlungsverfa...
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