
In diesem Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle als Angestellte beschäftigten Personen und bestimmte Selbständige, wie z.B. Hebammen, pflichtversichert. Dazu gehören auch für den Beruf eines Angestellten Auszubildende. Träger der Angestelltenversicherung ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Angestelltenversicherung, die Rentenversicherung der Angestellten auf der Grundlage des Angestelltenversicherungsgesetzes bis zum Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992, das nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheidet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

(Angestelltenrentenversicherung) öffentlich-rechtliche Zwangsversicherung, Teil der deutschen Sozialversicherung . Aufgabe: die Versorgung der Angestellten im Alter und bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie die Sicherstellung der Hinterbliebenen, ferner Gesundheitsfürsorge zur Erhal...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Siehe: Gesetzliche Rentenversicherung.
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Die Trennung in Arbeiter- und Angestelltenversicherung ist durch die Organisationsreform der Rentenversicherung beseitigt. Die Trennung in Arbeiter- und Angestelltenversicherung spielte in der gesetzlichen Rentenversicherung schon seit 1957 nur noch organisatorisch eine Rolle. Seitdem galt ei...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Angestelltenversicherung.html

Mit Angestelltenversicherung wurde früher die gesetzliche Rentenversicherung für Angestellte bezeichnet. Seit dem 1.10.2005 ist die Angestelltenversicherung gemeinsam mit der Arbeiterversicherung in der Deutschen Rentenversicherung aufgegangen. Siehe auch unter Sozialversicherung.
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https://www.lexexakt.de/glossar/angestelltenversicherung.php

s. Versicherungswesen 2 B.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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