
Bei einem verbindlichen Angebot steht der Anbieter in der Pflicht, die Leistungen zum angebotenen Preis zu liefern, wenn der Ausschreibende das Angebot abnimmt. Andernfalls kann der Ausschreibende im Rahmen einer Ersatzbeschaffung den Anbieter für eventuelle Mehrkosten regresspflichtig machen. Um dieses Risiko zu minimieren, werden verbindlich...
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