[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. in der Schifffahrt, ein Schiff mit einem Anker und einem oder zwey Tauen befestigen. So auch in der Baukunst, einen Balken an die Träger anankern; mit Ankern befestigen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1937