
Amts-Haftpflichtversicherung Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes unterliegen nach§ 839 BGB einer Haftung. Hierzu kann ergänzend zur Privat-Haftpflichtversicherung eine Amts-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das ergänzende Bedingungswerk umfaßt unter...
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