
Amtsgrundsatz, Offizialmaxime, Verpflichtung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde, von Amts wegen über Beginn, Gegenstand und Ende eines Verfahrens zu bestimmen. Der Amtsgrundsatz findet v. a. im öffentlichen Recht Anwendung. Im Strafprozess ist der Amtsgrundsatz durch das Legalitätsprinzip ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.