[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Amtsfälle, oder Amtsgefälle, singul. inusit. 1) Die Einkünfte aus einem Kammeramte. 2) Sporteln, zufällige Einnahmen, die man vermöge seines Amtes, von welcher Art es auch ist, genießet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1861