Amtsbetrieb Ergebnisse

Suchen

Amtsbetrieb

Amtsbetrieb Logo #42000 Unter Amtsbetrieb wird der Grundsatz des deutschen Prozessrechts verstanden, dass das Verfahren (beispielsweise die Zustellung von Schriftsätzen) durch das Gericht, nicht durch die Prozessparteien vorgenommen werden. Der Gegensatz ist der Parteibetrieb. == Siehe auch == ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsbetrieb

Amtsbetrieb

Amtsbetrieb Logo #42303Offizialbetrieb .
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Amtsbetrieb

Amtsbetrieb Logo #42834Von Amtsbetrieb spricht man, wenn ein Gericht ein Verfahren von Amts wegen durchführt und der Fortgang des Prozesses nicht von den Anträgen der Beteiligten abhängig ist. Der Amtsbetrieb gilt z.B. im Strafprozess. Teilweise gilt der Amtsbetrieb aber auch im Zivilprozess, z.B. bei der Zustellung von Amts wegen. Gegenbegriff ist der Parteibetrieb.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/amtsbetrieb.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.