(exchange access) Die Berechtigung für eine Nebenstelle, eine Amtsleitung anzufordern. Die A. kann oft noch weiter differenzieren, z.B. nach der Berechtigung nur Orts- oder auch FernGespräche zu fhren. S.a. Amtsholung. Gefunden auf https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=A&id=9702&page=1